Emissionsmessung an Kamin-, Kachel- und Grundöfen
in Niederfischbach
– Grenzwerte fachgerecht vor Ort nachweisen
Wir führen die Emissionsmessung direkt an Ihrer eingebauten Feuerstätte durch – mit fachgerechter Ermittlung von Staub- und Kohlenmonoxidwerten sowie nachvollziehbarer Dokumentation.
Bei bestimmten Einzelraumfeuerstätten ist ein gesonderter Nachweis über die entstehenden Emissionen erforderlich.
Das kann beispielsweise neu errichtete Grundöfen, fest eingemauerte Kamin- und Kachelofeneinsätze oder bestehende Feuerstätten ohne ausreichende Herstellerunterlagen betreffen.
Wir führen die erforderliche Emissionsmessung direkt an der eingebauten Feuerstätte durch. Dabei werden insbesondere die Staub- und Kohlenmonoxidwerte unter festgelegten Betriebsbedingungen ermittelt, ausgewertet und dokumentiert.
Diese besondere Messung wird im Schornsteinfegerhandwerk häufig als Prüfstandsmessung, Einstufungsmessung oder Typprüfung vor Ort bezeichnet.
Was wird bei der Prüfstandsmessung untersucht?
Die Feuerstätte wird während eines definierten Abbrands messtechnisch überprüft. Dabei erfassen wir unter anderem die Staubkonzentration, den Kohlenmonoxidgehalt und den Sauerstoffgehalt im Abgas.
Die Messung erfolgt an der eingebauten und betriebsbereiten Feuerstätte nach den einschlägigen Anforderungen der 1. BImSchV und den dafür geltenden technischen Vorgaben.
Anhand der Ergebnisse lässt sich beurteilen, ob die für die jeweilige Feuerstätte maßgeblichen Emissionsanforderungen eingehalten werden.
Für welche Feuerstätten kommt die Messung infrage?
Eine Emissionsmessung vor Ort kann insbesondere sinnvoll oder erforderlich sein bei:
- neu errichteten, handwerklich gesetzten Grundöfen,
- fest eingemauerten Kamin- und Kachelofeneinsätzen,
- bestehenden Einzelraumfeuerstätten ohne geeigneten Herstellernachweis,
- historischen Feuerstätten nach vorheriger Prüfung des Einzelfalls,
- und Anlagen, für die ein dokumentierter Emissionsnachweis benötigt wird.
Ob eine Prüfstandsmessung im konkreten Fall der richtige Nachweisweg ist, hängt unter anderem von der Feuerstättenart, dem Errichtungsdatum, der Bauweise und der rechtlichen Einordnung der Anlage ab. Deshalb prüfen wir die Voraussetzungen vorab.
Auch für Ofen- und Luftheizungsbauer
Bei neu errichteten oder individuell geplanten Grundöfen kann eine fachgerechte Emissionsmessung Bestandteil des erforderlichen Nachweises sein. Gerne stimmen wir die Voraussetzungen und den Messablauf frühzeitig mit dem ausführenden Ofen- und Luftheizungsbauer ab.
So unterstützen wir dabei, dass:
- der geeignete Nachweisweg vorab geklärt wird,
- Feuerstätte und Messablauf fachgerecht vorbereitet werden,
- die relevanten Emissionswerte zuverlässig ermittelt werden,
- und Sie eine nachvollziehbare Dokumentation der Messergebnisse erhalten.
Gut zu wissen
Die Messung bildet das tatsächliche Emissionsverhalten der Feuerstätte unter den vorgegebenen Messbedingungen ab. Ob die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden, kann deshalb im Vorfeld nicht garantiert werden.
Welche Anforderungen gelten und ob die Messung als geeigneter Nachweis anerkannt werden kann, wird vor der Beauftragung anhand der konkreten Feuerstätte geprüft.
So läuft die Emissionsmessung ab
1. Feuerstätte und Unterlagen prüfen
Zunächst klären wir, um welche Feuerstätte es sich handelt, welche Unterlagen vorhanden sind und welcher Nachweis benötigt wird.
2. Messung vorbereiten
Für ein aussagekräftiges Ergebnis muss sich die Feuerstätte in einem technisch einwandfreien und gereinigten Zustand befinden. Außerdem sind geeigneter Brennstoff, die richtige Holzfeuchte und eine fachgerecht ausgeführte Messöffnung erforderlich. Über die notwendigen Vorbereitungen informieren wir Sie vor dem Termin.
3. Definierten Abbrand messen
Die Messung erfolgt während eines festgelegten Abbrands. Dabei werden die relevanten Abgas- und Emissionswerte über den vorgeschriebenen Zeitraum erfasst.
4. Ergebnisse auswerten und dokumentieren
Nach Abschluss der Messung werden die Ergebnisse ausgewertet und in einem Messbericht beziehungsweise Nachweis dokumentiert.
Sie benötigen einen Emissionsnachweis für Ihre Feuerstätte?
Senden Sie uns nach Möglichkeit Angaben zur Feuerstättenart, zum Hersteller, zum Baujahr und zum vorhandenen Typenschild sowie Fotos der Anlage und bereits vorhandene Unterlagen. Wir prüfen, ob eine Prüfstandsmessung vor Ort für Ihren Anwendungsfall infrage kommt.
Unsere Leistungen:
Hinweis: Diese Seite beschreibt frei beauftragbare Mess- und Nachweisleistungen an Einzelraumfeuerstätten. Ob eine Emissionsmessung erforderlich ist und als geeigneter Nachweis verwendet werden kann, hängt von Feuerstättenart, Errichtungsdatum, Bauweise, vorhandenen Unterlagen und den zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden rechtlichen und technischen Vorgaben ab. Die Einhaltung der maßgeblichen Grenzwerte kann vor der Messung nicht garantiert werden. Hoheitliche Aufgaben und abschließende behördliche Entscheidungen bleiben dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger beziehungsweise den zuständigen Stellen vorbehalten.
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